AKTUELLE

Coronabedingte Auflagen für den Besuch unserer Ausstellung

Stand und Quelle der Informationen am 24.11.2021 und wiedergegeben soweit verstanden:

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

 

Während der offiziellen Öffnungszeiten gilt momentan:

die 2G-Regel *

Bitte weisen Sie sich entsprechend aus.

das Tragen einer FFP2-Maske

Ausnahmen gelten u. a. für Kinder und Jugendliche**

die Einhaltung des Mindestabstands

von 1,5 m

 

Auch bei steigenden Zahlen werden derzeit Veranstaltungen unter Beachtung dieser Regeln als relativ sicher betrachtet .

Wir halten uns selbstverständlich ebenfalls daran, sind beide geimpft und machen gelegentlich auch noch Selbsttests.

 

Übrigens:

Da wir unsere aktuellen Ausstellung  an 10 Sonntagen öffnen, verteilen sich auch die Besucher entsprechend.

Vorteil:

Sie haben mehr Ruhe zum Betrachten unserer Werke und wir haben mehr Zeit und Muße für schöne Gespräche mit Ihnen! 

 

 

ANGEBOT

Gerne vereinbaren wir für 1 - 2 Personen auch einen Besuchstermin außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten in unseren gut gelüfteten Räumlichkeiten.

In diesem Fall gelten bei uns momentan die gleichen Regeln wie oben.

(Ausnahmen, die auf privater Basis möglich wären,  bieten wir gerne wieder an, wenn sich die Lage wieder entspannt hat.)


Für die Teilnahme an Susanne's 

UNTERRICHTSANGEBOTEN

bei KUNST am BERG gilt ebenfalls

 2G*

Des Weiteren gelten Abstandsregel und Maskenpflicht bis zum Platz.

Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 1 Stunde werden alle Beteiligten gebeten zu Beginn zusätzlich einen aktuellen Schnelltest vorzuweisen.


 

 Sie können übrigens auch über die Corona Warn App und die luca App bei uns ein- und auschecken.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bleiben wir verbunden!


Hier können Sie sich kurzfristig auch ohne Terminvereinbarung testen lassen - bevor Sie z. B. zu uns hochwandern...

Ab Montag, den 29.11.2021 

werden diese Öffnungszeiten verlängert:

Mo - Fr: 

7:00 – 10:00 & NEU: 13:00 – 19:00 Uhr

(Für weitere Änderungen, mehr Info, Aktuelles und ONLINE Termin buchen: bitte Textbild oben anklicken!)


*

2G

= geimpft oder genesen

 

AUSNAHMEN während unserer offiziellen Öffnungszeiten an den Sonntagnachmittagen (bis 19. Dezember):

Folgende ungeimpfte / nichtgenesene Personen können zugelassen werden:

Personen,

- die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält und die einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen

- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder

- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten sowie in der Gastronomie und im Beherbergungswesen

 

ÜBRIGENS:

2G plus würde nur gelten "für den Zugang von Anbietern, Veranstaltern, Betreibern, Besuchern, Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen

zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten,"

(Quelle: siehe oben)

Da unsere Ausstellungen jedoch in unseren privaten Räumlichkeiten, genannt "KUNST am BERG" (Atelier, Lagerräume, Showroom) stattfinden, die wir nur selten für die Öffentlichkeit öffnen, müssen Sie sich derzeit nur als geimpft oder genesen ausweisen, wenn Sie uns während der angekündigten Öffnungszeiten dort besuchen.

(Für einen privaten Besuchstermin in unseren privaten Räumlichkeiten gelten erleichterte Regeln. Diese ermöglichen wir gerne wieder, sobald sich die allgemeine Lage wieder entspannt hat.)


**

Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind davon befreit.

Ebenso: "Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können oder müssen und dies vor Ort sofort nachweisen können. Als Nachweis gilt insbesondere ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält."

 

Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Lebensjahr müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.